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   BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05   

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https://dejure.org/2007,5862
BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05 (https://dejure.org/2007,5862)
BVerfG, Entscheidung vom 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05 (https://dejure.org/2007,5862)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Januar 2007 - 1 BvR 2412/05 (https://dejure.org/2007,5862)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch Zurückweisung einer finanzgerichtlichen Untätigkeitsklage (§ 46 FGO), wenn im laufenden Gerichtsverfahren zwischenzeitlich eine ablehnende Sachentscheidung des zuständigen Finanzamts ergangen ist

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutz eines Steuerpflichtigen bei doppelter behördlicher Untätigkeit; Umfang der Überprüfung der Auslegung und Anwendung der Bestimmungen des einfachen Rechts durch die Fachgerichte durch das Bundesverfassungsgericht; Vorliegen von Auslegungsfehlern; Abkürzung der ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektiver Rechtsschutz bei Behandlung einer Untätigkeitsklage im Finanzrechtsweg als erledigt

  • datenbank.nwb.de

    Rechtsschutz bei sog. doppelter Untätigkeit mit Untätigkeitseinspruch und Untätigkeitsklage nicht unzumutbar ausgestaltet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 716
  • HFR 2007, 1023
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 21.12.1995 - 3 C 24.94

    Berufsrecht - Heilpraktiker: Fehlender Beurteilungsspielraum bei Amtsärztliche

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Zum anderen ist ein Kläger auch in diesen anderen Verfahrensordnungen vielfach gehalten, wenn die Ablehnung des begehrten Ausgangsbescheids nach Erhebung der Untätigkeitsklage erfolgt, dagegen zunächst noch das gebotene Vorverfahren durchzuführen (vgl. etwa BVerwGE 42, 108 ; 100, 221 ; BSG, Beschluss vom 20. Juni 2006 - B 9a SB 13/05 B - juris; Leitherer, in: Meyer-Ladewig, SSG, 8. Aufl. 2005, § 88 Rn. 12).

    Dass das in diesen Fällen noch fehlende Vorverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 42, 108 ; 100, 221 ) innerhalb des anhängigen, hierfür aber auszusetzenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über die Untätigkeitsklage durchgeführt werden kann, mag im Hinblick auf die Dauer bis zur endgültigen Entscheidung und das dabei einzugehende Prozesskostenrisiko von Vorteil für den Rechtsschutz Suchenden sein.

  • BVerwG, 23.03.1973 - IV C 2.71

    Durchführung des Widerspruchsverfahrens - Genehmigung für das Aufstellen von

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Zum anderen ist ein Kläger auch in diesen anderen Verfahrensordnungen vielfach gehalten, wenn die Ablehnung des begehrten Ausgangsbescheids nach Erhebung der Untätigkeitsklage erfolgt, dagegen zunächst noch das gebotene Vorverfahren durchzuführen (vgl. etwa BVerwGE 42, 108 ; 100, 221 ; BSG, Beschluss vom 20. Juni 2006 - B 9a SB 13/05 B - juris; Leitherer, in: Meyer-Ladewig, SSG, 8. Aufl. 2005, § 88 Rn. 12).

    Dass das in diesen Fällen noch fehlende Vorverfahren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 42, 108 ; 100, 221 ) innerhalb des anhängigen, hierfür aber auszusetzenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens über die Untätigkeitsklage durchgeführt werden kann, mag im Hinblick auf die Dauer bis zur endgültigen Entscheidung und das dabei einzugehende Prozesskostenrisiko von Vorteil für den Rechtsschutz Suchenden sein.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Das ist der Fall, wenn die vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu deren unverhältnismäßiger Beschränkung führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Fragen grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht entschieden sind, wirft die Verfassungsbeschwerde nicht auf (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 40, 237 ; 40, 272 ; 54, 39 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Fragen grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht entschieden sind, wirft die Verfassungsbeschwerde nicht auf (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 40, 237 ; 40, 272 ; 54, 39 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Das ist der Fall, wenn die vorgenommene Auslegung der Normen die Tragweite der Grundrechte und grundrechtsgleichen Rechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu deren unverhältnismäßiger Beschränkung führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Fragen grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht entschieden sind, wirft die Verfassungsbeschwerde nicht auf (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 40, 237 ; 40, 272 ; 54, 39 ; 88, 118 ).
  • BFH, 03.08.2005 - I R 74/02

    Untätigkeitsklage; Untätigkeitseinspruch

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 3. August 2005 - I R 74/02 -.
  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Fragen grundsätzlicher verfassungsrechtlicher Bedeutung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes, die in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts noch nicht entschieden sind, wirft die Verfassungsbeschwerde nicht auf (vgl. in diesem Zusammenhang BVerfGE 40, 237 ; 40, 272 ; 54, 39 ; 88, 118 ).
  • BSG, 20.06.2006 - B 9a SB 13/05 B

    Prozessführungsbefugnis ohne Einwilligung eines bestellten Betreuers

    Auszug aus BVerfG, 16.01.2007 - 1 BvR 2412/05
    Zum anderen ist ein Kläger auch in diesen anderen Verfahrensordnungen vielfach gehalten, wenn die Ablehnung des begehrten Ausgangsbescheids nach Erhebung der Untätigkeitsklage erfolgt, dagegen zunächst noch das gebotene Vorverfahren durchzuführen (vgl. etwa BVerwGE 42, 108 ; 100, 221 ; BSG, Beschluss vom 20. Juni 2006 - B 9a SB 13/05 B - juris; Leitherer, in: Meyer-Ladewig, SSG, 8. Aufl. 2005, § 88 Rn. 12).
  • BFH, 09.07.2007 - I R 60/04

    Untätigkeitsklage; Erledigung von Untätigkeitseinspruch und Untätigkeitsklage

    Der Senat verweist insoweit auf sein Urteil vom 3. August 2005 I R 74/02 (BFH/NV 2006, 19; ebenso Senatsbeschluss vom 11. Januar 2006 I R 32/05, nicht veröffentlicht; vgl. auch --abgrenzend-- Senatsurteil vom 28. Juni 2006 I R 97/05, BFHE 214, 276); die dagegen von den Klägerinnen eingelegte Verfassungsbeschwerde ist erfolglos geblieben (BVerfG-Beschluss vom 16. Januar 2007 1 BvR 2412/05, nicht veröffentlicht, den Beteiligten aber bekannt).
  • BFH, 28.04.2006 - I E 1/06

    Streitwert

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass die Erinnerungsführerinnen ihre Revisionen aufrechterhalten haben, nachdem der Senat ihnen gegenüber im Rahmen der Gewährung rechtlichen Gehörs unter Hinweis auf sein Urteil in BFH/NV 2006, 19 (gegen das unter dem Az. 1 BvR 2412/05 zwischenzeitlich Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt worden ist) die Absicht bekundet hat, im Beschlusswege gemäß § 126a FGO zu entscheiden.
  • SG Augsburg, 14.12.2017 - S 11 AS 1200/17

    Fax-Sendebericht stellt allein keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang eines

    Eine Weigerung, über einen Antrag oder einen Widerspruch zu entscheiden - wie hier - ist keine sachliche Entscheidung (BSGE 72, 118, 120; 75, 262, 267; Kopp/Schenke § 75 Rn. 6; vgl. aber zum Untätigkeitseinspruch gemäß § 347 Abs. 1 Satz 2 AO: BFH 3.8.05, I R 74/02, BFH/NV 06, 19, und hierzu BVerfG 16.01.2007, 1 BvR 2412/05, HFR 07, 1023).
  • FG Hessen, 18.02.2008 - 10 K 2317/07

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage zur Feststellung des Nichtbestehens von

    Soweit der Beklagte die Bearbeitung von Freistellungsanträgen nach § 39b Abs. 6 EStG oder von Einsprüchen gegen Lohnsteuer-Anmeldungen grundlos verzögern sollte, verbleiben der Klägerin die Möglichkeiten von Untätigkeitseinspruch und -klage; die Rechtsschutzmöglichkeiten für die Klägerin sind insoweit hinreichend (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16.01.2007 1 BvR 2412/05, Beilage zu BFH/NV Heft 10/2007, 447).
  • FG Hamburg, 04.02.2016 - 3 K 298/15

    (A. Finanzgerichtsordnung/Abgabenordnung/Grundgesetz: 1. Doppelte

    b) Die Klage kann auch nicht als Untätigkeitsklage im Sinne von § 46 FGO zulässig sein oder werden, sondern bleibt unheilbar unzulässig, weil es bereits an einem Ablehnungsbescheid fehlt oder zumindest an einem auf Bescheid-Erteilung gerichteten Untätigkeitseinspruchs-Verfahren gemäß § 347 Abs. 1 Satz 2 AO (vgl. BFH, Beschlüsse vom 04.06.2014 VII B 180/13, BFH/NV 2014, 1723; vom 09.07.2007 I R 60/04, BFH/NV 2007, 2238; Urteil vom 03.08.2005 I R 74/02, BFH/NV 2006, 19, nachgehend BVerfG-Beschluss vom 16.01.2007 1 BvR 2412/05, HFR 2007, 1023; insbes.
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